Korrekt. Damit der Rahmen (der hier mit dem Beginn des bereits 7. Teils der „Älter als gedacht“-Reihe ohnehin schon gecrasht wurde) nicht komplett gesprengt wird, habe ich die 6 Fragen der hannöverschen Regierung und die Antworten der Gifhorner Einwohner einmal geteilt. Die Fragen 3-6 lest ihr also hier:
→ Wie wurden die Gewinne nach dem Verbot genutzt? „,Sindt seit dem, da das Scheiben-Schießen verbothen, so wenig 2 Mariengroschen von denen Bürgern aufgebracht, als die 12 Taler aus hiesiger Licent- Stube bezahlet worden; die beiden Bürgerlichen Schützen-Wiesen aber sind von Zeit zu Zeit plus Licitantibus zu Rathause verpachtet, und was davon jährlich aufkommen, in die Stadt-Register Jährlich verrechnet worden.‚“1 → Seitdem das Scheibenschießen verboten wurde, müssten die Preise nicht mehr aufgebracht werden. Die beiden Schützenwiesen hingegen würden von Zeit zu Zeit an den Meistbietenden vom Rathaus verpachtet, und die daraus erzielten Einnahmen flössen in die Stadtkasse.
→Gibt es Einwände gegen die Wiedereinführung der Gewinne? „,Findet man von seiten Bürgermeister und Rath wohl eben keine Bedenklichkeit vorzubringen, wann die vor Alters Zum Scheiben-Schießen destinirten Gewinne, Schützen zur aufmunterung wieder beygelegt (genehmigt) werden solten, weilen ein solches Königl.
Regierung Gnädigen Verordnung wir in aller unterthänigsten Submission (Ehrerbietung) anheim stellen.
Müssen aber dennoch auch Pflichtenhalber hirbey anführen, daß fast nicht der Zehnte Theil hiesiger Bürgerschafft Tüchtiges Gewehr hat, so dieselbe vor der Scheibe brauchen können. Die übrigen sind arm, stecken in tieffen Schulden und zwar solcher Gestalt, daß man auch von vielen nicht ohne den Zwang und doch nicht einmal die Puplique Gefälle ( öffentliche Abgaben) erhalten kann.‚“2 → Es würde seitens des Bürgermeisters und des Rates keine Bedenken geben, wenn die einstigen Gewinne für das Scheibenschießen wieder eingeführt werden. Allerdings müsse erwähnt werden, dass fast niemand in der Stadt ein brauchbares Gewehr besitze, da viele Bürger arm seien, tief in Schulden stecken würden und sogar Schwierigkeiten hätten, ihre öffentlichen Abgaben (Steuern) zu zahlen.
→ Welche Regeln sind zur Wahrung der Ordnung nötig? „,Ergiebet die Anlage in mehreren, welche Ordnung Bey vormahligen Scheiben-Schießen alhier zu Giffhorn gehalten und denen Schützen vor anfang jedesmahligen Schießens Zur Beobachtung vorgelesen worden.‚“3 → Die alte Schützenordnung würde zu Anfang jedes Schießens ausgelegt werden, um Beachtung zu finden.
Eben jene Antworten seien „vom Bürgermeister und Rat am 3. August 1742 an das ‚Königlich und Churfürstliche Amt‘ zu Gifhorn eingereicht. In den Akten hatte man noch die alte Schützenordnung vom 27. Mai 1704 gefunden und dem Schreiben beigefügt.“4 …
Und damit endete das Hin und Her rund um das Verbot des Scheibenschießens. Seit 1850 besteht übrigens die Steinhorster Schützengesellschaft, welche seit 1988 als eingetragener Verein agiert.
Quellen:
1 Weinhold, Günter (1989): Eintracht und Bürgersinn – Die Geschichte des Gifhorner Schützenwesens, Gifhorn: Selbstdruck, S. 25.
2 ebd.
3 ebd.
4 ebd.
Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und mein Möglichstes getan, um Quellen und Daten korrekt anzugeben. Plagiate waren und sind definitiv nicht meine Absicht. Alle Informationen wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen entnommen und sorgfältig geprüft. Sollte dennoch unbeabsichtigt ein Fehler oder eine Unstimmigkeit vorliegen, bitte ich um Verständnis und entsprechende Mitteilung.
Die Beiträge dieser Reihe werden gesammelt unter dem Schlagwort „Scheibenschießen 1707“ zu finden sein.