Fotos sind überall. In sozialen Medien, auf Websites, in Onlineshops oder Blogs – wir sehen und teilen sie täglich. Das Internet ist voll davon: Man gibt einen Begriff in die Suchmaschine ein und bekommt tausende und abertausende Fotovorschläge und weitere Ergebnisse.
Doch was viele nicht wissen: Jedes Foto ist automatisch urheberrechtlich geschützt, ganz gleich, ob es professionell oder mit dem Smartphone aufgenommen wurde. Sie dürfen nicht einfach kopiert und verwendet werden – auch nicht mit Namensnennung oder nur „für private Zwecke“. Wer ein Foto ohne Erlaubnis verwendet, kann sich schnell in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Einfach kopieren und verwenden? Das kann schnell teuer werden.
Was sagt das Gesetz?
Laut dem deutschen Urheberrechtsgesetz (§ 7 UrhG) ist die Person, die ein Foto erstellt, automatisch die Urheberin oder der Urheber. Dieses Recht entsteht in dem Moment, in dem das Foto aufgenommen wird – ganz automatisch. Und: Das Urheberrecht bleibt immer bei der Urheberin oder dem Urheber. Es kann nicht verkauft oder übertragen werden.
Was aber möglich ist: Die Vergabe sogenannter Nutzungsrechte. Das heißt, der Urheber erlaubt anderen, das Bild zu verwenden – z. B. auf einer Website, in einem Flyer oder auf Social Media. Diese Rechte müssen explizit eingeräumt werden – am besten schriftlich.
Die Alternativen
Zum Glück gibt es viele Alternativen. Eine Möglichkeit sind kostenlose Bilddatenbanken wie Unsplash*, Pexels* oder Pixabay*. Dort findet man Bilder, die oft auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen. Wichtig ist, dass man sich trotzdem immer die jeweilige Lizenz anschaut – bei manchen Bildern ist zum Beispiel eine Namensnennung des Fotografen erforderlich oder bestimmte Nutzungen (wie der Druck auf Produkte) sind ausgeschlossen.
Wenn man bspw. mit einem Tool wie Canva* arbeitet, stehen einem zahlreiche Bilder und Gestaltungselemente zur Verfügung, die man in eigenen Designs verwenden darf – etwa für Instagram-Posts, Flyer oder Präsentationen. Diese Nutzung ist in den meisten Fällen auch für kommerzielle Zwecke erlaubt. Allerdings dürfen die Bilder nicht als Einzeldateien gespeichert oder außerhalb eines Designs weitergegeben werden (es ist also immer irgendwie eine Bearbeitung erforderlich, wobei die „Schöpfungshöhe“ beachtet werden sollte, sollte es nicht ausreichen, das Bild als vollständiges neues Werk anzusehen). Und: Einige Inhalte sind nur in der kostenpflichtigen Pro-Version enthalten – bei diesen sollte man auf die jeweilige Lizenz achten.
Für professionelle Projekte oder wenn man besonders hochwertige Bilder braucht, sind bezahlte Stockfoto-Plattformen wie Adobe Stock*, Shutterstock* oder iStock* eine gute Wahl. Hier bekommt man gegen Bezahlung umfassende Nutzungsrechte und kann die Bilder rechtssicher in dem Onlineauftritt oder Printprodukten einsetzen.
Und natürlich bleibt die sicherste und persönlichste Option: Mach deine Fotos selbst. Wenn du eigene Bilder aufnimmst, bist du automatisch Urheber*in und entscheidest allein, wie und wo du sie verwendest. Falls man einen Fotografen beauftragt, sollte man darauf achten , dass die entsprechenden Nutzungsrechte ausdrücklich übertragen werden – idealerweise schriftlich.
Hinweis in eigener Sache
Wenn du uns Fotos oder Grafikdateien zur Veröffentlichung in einem Blogbeitrag zur Verfügung stellst, achte bitte unbedingt darauf, dass es sich um eigene Bilder oder um lizenzfreie Inhalte handelt, für die du die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt. Das Urheberrecht ist rechtlich geschützt – und auch bei scheinbar frei zugänglichen Bildern aus dem Internet besteht oft kein Nutzungsrecht. Wir als Administratoren und die Gemeinde selbst möchten daher keine Verantwortung für zugesandtes Bildmaterial übernehmen und gehen davon aus, dass du zur Weitergabe und Veröffentlichung berechtigt bist. Vielen Dank für dein Verständnis und Sorgfalt!
*unbezahlte Werbung wegen Nennung
Infobeitrag von Vanessa Deckwer verfasst