Wie sich die Einwohnerzahl der Gemeinde Steinhorst seit 1820 entwickelt hat – von den amtlichen Zählungen bis zur eigenen Erhebung der Gemeinde.
Hinweis: Lüsche (mit Gut Auermühle) und Räderloh waren bis zum 1. März 1974 eigenständige Gemeinden und wurden erst dann nach Steinhorst eingemeindet. Zahlen aus der Zeit davor (z. B. 1925, 1933, 1939) beziehen sich auf die damals noch selbstständigen Gemeinden, nicht auf „Ortsteile“ im heutigen Sinne.
Quellen: Wikipedia (Volkszählungsergebnisse 1905–1970) sowie Ortsrecht der Gemeinde Steinhorst (Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2026) der Samtgemeinde Hankensbüttel (Stand jeweils 30.06., ab 2011 auf Basis Zensus 09.05.2011) sowie * eigene Zählung der Gemeinde per 01.01.2026. Höchststand 1946 vermutlich durch Kriegsflüchtlinge/Vertriebene bedingt.
Steinhorst, Lüsche & Räderloh im Vergleich (ausgewählte Jahre)
Nur Jahre, für die alle drei Ortsteile aus derselben Quelle vorliegen: 1925/1933/1939 aus der Chronik (deckungsgleich mit Wikipedia), 2024 aus dem Haushaltsplan 2026 der Samtgemeinde. Steinhorst ist bewusst mit anderem Maßstab dargestellt als der Lüsche/Räderloh-Chart oben, da sonst die kleineren Ortsteile kaum noch sichtbar wären.
Einwohner nach Ortsteil (Stand 01.01.2026)
Hauptwohnsitz insgesamt: 1.292 (zzgl. 75 Nebenwohnsitze, macht 1.367 insgesamt zum Stand 01.01.2026). Quelle: siehe Diagramm oben.
Lüsche & Räderloh im Vergleich (1910–2024)
Quellen: 1910–2016 Wikipedia. 2024 sowie alle übrigen Zahlen dieser Seite ohne Wikipedia-Angabe stammen aus dem Ortsrecht der Gemeinde Steinhorst (Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2026) der Samtgemeinde Hankensbüttel. Abweichungen zu Wikipedia liegen vermutlich an unterschiedlichen Stichtagen bzw. Haupt-/Nebenwohnsitz-Zählweise.
Warum weichen amtliche Statistik und Gemeinde-Zählung voneinander ab? Die amtliche Statistik (z. B. 1.259 für 2022) basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Zensus-Basis: Bei den Zensus-Erhebungen 2011 und 2022 wurde bundesweit festgestellt, dass die Melderegister systematisch zu hoch waren („Karteileichen“ – z. B. Weggezogene ohne Abmeldung). Die Gemeinde-eigene Zählung dagegen zählt wohl direkt alle im Melderegister mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen, ohne diese Bereinigung – daher liegt sie meist etwas höher.
