Die Firma REMONDIS GmbH & CO fährt am
Montag, den 12. Oktober 2015
Grünrückstände ab.
Grünrückstände müssen grundsätzlich zur Abfuhr mit einem
verrottbaren Bindematerial gebündelt werden.
Die in den Bündeln enthaltenen Äste dürfen
max. 10 cm Durchmesser haben und ca. 1,5 m lang sein!
Die Größe der Einzelbündel ist so zu bemessen, dass diese
durch eine Person verladen werden können.
Das Ablegen der Bündel auf öffentlichen Flächen ist frühestens
einen Tag vor dem Abfuhrtermin erlaubt.
Ungebündeltes Ast -und Strauchwerk sowie in Säcken
bereitgestelltes Material ist von der Abfuhr ausgeschlossen.