Kinder -und Familienfreundliches Steinhorst – Dank Kinderbonus

Kinder- und
familienfreundliches Steinhorst

Baugeld vom
Bürgermeister – Kinderbonus

Der Rat der Gemeinde
Steinhorst hat in seiner Sitzung am 

10. 12. 2012 folgende Richtlinie
zur Gewährung eines

 Kinderbonus beschlossen:

1. Die Gemeinde
Steinhorst gewährt privaten Käufer(inne)n 

eines Baugrundstückes
oder einer
selbstgenutzten Wohnimmobilie 

pro haushaltsangehörigem Kind bis 18
Jahre auf formlosen Antrag 

mit entsprechenden Nachweisen (Kopie der Geburtsurkunden und

Meldebescheinigung)
einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von

 2.000,– Euro pro Kind.  Maßgebend ist der
Stichtag der Beurkundung.

2. Der Kinderbonus wird
für leibliche als auch für Adoptiv- und Pflegekinder gewährt.

3. Für Kinder, die bis
zu fünf Jahre nach dem Grundstückserwerb geboren

 werden wird der Kinderbonus
nachträglich gewährt.

4. Der Bonus wird nicht
mit dem Kaufpreis verrechnet, sondert separat

im Anschluss an die Kaufvertragsabwicklung ausgezahlt.

5. Die Bonuszahlung ist
zurückzuzahlen, wenn innerhalb einer Frist von

 drei Jahren seit Kaufvertragsabschluss kein bezugsfertiges Wohngebäude 

errichtet
wird, oder das Kaufobjekt innerhalb einer
Frist von drei Jahren 

veräußert oder der unmittelbare Besitz daran (z. B. durch
Vermietung) aufgegeben wird.

6. Die Richtlinie
begründet keine unmittelbaren Rechtsansprüche und

 hat keine Rechts wirkungen nach
außen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung 

des Bonus besteht nicht.

7. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Rückforderungsgründe.

Dieter Bieber

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