Neues Melderecht ab November 2015

Ab dem 1. November 2015 sieht das Bundesmeldegesetz vor, daß

zur An -und Ummeldung einer neuen Wohnung eine Erklärung

des Wohnungsgebers bzw. des Vermieters erforderlich ist.

Diese Bestärigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter

vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde

übermittelt werden.

In der Regel erhalten Sie eine solche Bescheinigung schriftlich 

vom Vermieter.

Falls dieser eine Bescheinigung nicht vorrätig hält,

können Sie den Vordruck der Wohnungsgeberbescheinigung von der 

Homepage der Samtgemeinde Hankensbüttel herunterladen.

Der Mietvertrag reicht nicht aus.

Nach Einzug in eine Wohnung kommen Sie bitte binnen

zwei Wochen mit der Wohnungsgeberbestätigung

zur Anmeldung am neuen Wohnort.

Quelle: Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel

 

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