Ab dem 1. November 2015 sieht das Bundesmeldegesetz vor, daß
zur An -und Ummeldung einer neuen Wohnung eine Erklärung
des Wohnungsgebers bzw. des Vermieters erforderlich ist.
Diese Bestärigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter
vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde
übermittelt werden.
In der Regel erhalten Sie eine solche Bescheinigung schriftlich
vom Vermieter.
Falls dieser eine Bescheinigung nicht vorrätig hält,
können Sie den Vordruck der Wohnungsgeberbescheinigung von der
Homepage der Samtgemeinde Hankensbüttel herunterladen.
Der Mietvertrag reicht nicht aus.
Nach Einzug in eine Wohnung kommen Sie bitte binnen
zwei Wochen mit der Wohnungsgeberbestätigung
zur Anmeldung am neuen Wohnort.
Quelle: Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel