Schützenverein
Lüsche Räderloh e.V. von 1925
An
alle Mitglieder, Freunde und benachbarten Vereine des Schützenvereins
Lüsche-Räderloh
Einladung
Auch
in diesem Jahr veranstaltet der Schützenverein Lüsche-Räderloh
wieder sein
traditionelles öffentliches LG-Preisschießen auf dem
Schießstand im
Schützenhaus in Lüsche.
Als
Schießzeiten stehen folgende Termine zur Verfügung:
Donnerstag, den 15.03.2018 18.00 – 21.00 Uhr
Freitag, den 16.03.2018 18.00 – 21.00 Uhr
Sonntag , den
18.03.2018 10.00 – 12.30 Uhr
Donnerstag, den 22.03.2018 18.00 – 21.00 Uhr
Freitag, den 23.03. 2018 18.00 – 20.00 Uhr
Den
Abschluss bildet am Freitag den 23.03. 2018 um 20.00 Uhr
ein gemeinsames
deftiges Wurstessen, das für die Teilnehmer am
Preisschießen kostenlos ist.
Die
Preisverteilung und die Bekanntgabe der Sieger finden im Anschluss
an das
Wurstessen gegen 21.00 Uhr statt.
Wir
würden uns freuen, zu unserem Schießen viele Mitglieder und Gäste begrüßen zu
können und wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg
und „Gut Schuss“
1. Preis 150
€
2. Preis 100
€
3. Preis ein
großer Schinken
und viele weitere Fleisch- und Wurstpreise
Jeder Tagessieger (bester Einzelteiler) bekommt
eine Mettwurst
1 Satz – 10 Schuss kosten 6.00 € Der Mindesteinsatz beträgt 12 €
Jugendliche (12 bis 17 Jahre) zahlen pro Satz 5,00
€ Der Mindesteinsatz
beträgt 10 €
· Geschossen
wird mit dem Luftgewehr, sitzend aufgelegt auf 10er Streifenspiegel, je Spiegel
ein Schuss.
·
Eigene
Gewehre, Munition und das Zielhilfsmittel „Adlerauge“ sind zugelassen.
·
Es
dürfen nur die vom Verein bereitgestellten Auflagen benutzt werden.
·
Die Teiler werden elektronisch ermittelt. Die
besten beiden Teiler, die ein Schütze während des gesamten Preisschießens
erzielt, werden addiert. Der Schütze mit der niedrigsten Teilersumme ist
Sieger. Bei Teilergleichheit entscheidet der
bessere Einzelteiler.
·
Das
Mindestalter für die Teilnahme ist 12 Jahre.
·
Es
dürfen nur die vom Verein gekennzeichneten Streifen verwendet werden.
·
Erworbene
Streifen müssen am Kauftag beschossen und nach dem Verlassen des Schießstandes
unverzüglich bei der Aufsicht abgegeben werden.
·
Den
Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu Leisten.
·
In
allem nicht aufgeführten Punkten gilt die Sportordnung.
·
Änderungen
bleiben dem Vorstand vorbehalten
Schützenverein
Lüsche-Räderloh
Verfasser: Werner Reuther