Wird die Homepage Steinhorst bald geschlossen werden ?

Fotos Hans-Hartmuth Müller

Foto: So könnten demnächst die Fotos aussehen.

Am
Freitag, den 25. Mai tritt eine neue EU-Richtlinie

 in Kraft. Für alle
Fotografen, Hobbyfotografen auch

 für jeden Smartphone-Fotograf ändert sich einiges .

 Bisher regelte es das Kunsturhebergesetz, kurz KUG 

genannt, ab den 25. Mai 2018
wird es durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgelöst. 

Diese
schreibt vor, das alle Datenerhebungen und 

 Datenspeicherungen, wie digitale personenbezogene 

Fotos grundsätzlich
verboten sind. Eine Veröffentlichung 

ist nur mit Einwilligung der abgebildeten
Person 

zulässig, aber nur schriftlich!

Bis zu 20 Millionen Euro Strafe  kann es kosten, wenn 

Bilder ins Netz gesetzt werden, ohne schriftliche

Einwilligung der fotografierenden Personen.

Berufsfotografen sind
davon ausgenommen!

Diese Richtlinien sind im Internet ausgiebig 

nachzulesen.
Am Ende des Berichtes ist noch ein 

Link von Spiegel-Online zu dem Thema.

Die Gerichte werden erst entscheiden müssen was

 wirklich
erlaubt ist in Deutschland. Denn jedes

 Mitgliedsland der EU, kann selbst
entscheiden ob es

 sich an das alte KUG oder an die neue DSGVO
hält.

Die Abmahnanwälte sitzen schon in den Startlöchern!

Was
bedeutet das für den Steinhorster Blog?

Ab den
25. Mai 2018 wird es z. Zt. keine aktuellen 

Fotos mehr geben, alle Bilder die
vor dem 25. Mai 

gemacht worden sind , dürfen weiter 

veröffentlicht werden.

Für
Gruppenfotos z. B.  bei Vereinen werde
ich mir 

schriftlich eine Einwilligung geben lassen müssen.

Fotos
vom Schützenfest wird es noch geben, aber leider 

nicht mehr vom
Kinderschützenfest.

Spiegel-Online:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/dsgvo-das-sollten-sie-zur-datenschutz-grundverordnung-der-eu-wissen-a-1205985.html

 

 

 

Nur einfach verpixelte Gesichter  sind  nicht erlaubt!

Also schön aufpassen, keine Smartphone-Fotos einfach

bei Facebook oder anderswo hochladen.


Hans-Hartmuth Müller

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