Bürgerversammlung – Teil 3 – Baumschutzkommission

 

Bericht der Baumschutzkommission des Rates der Gemeinde Steinhorst

In der Gemeinde Steinhorst gibt es seit dem 20.05.1994 eine Satzung
über den Schutz des Baum- und Gehölzbestandes die sogenannte
Baumschutzsatzung. Seit nunmehr 3 Legislaturperioden werden drei
Ratsmitglied*innen bestimmt, welche sich um die Bürgeranliegen bzgl.
der Baumschutzsatzung kümmern. Dies sind in den meisten Fällen
Anträge für eine Genehmigung auf Fällung von Bäumen welche unter
dem Schutz der Satzung stehen. Hier wird durch die Kommission ein vor
Ort Termin vereinbart und gemeinsam nach einer Lösung gesucht.

 Im
letzten Jahr hat sich die Baumschutzkommission, bestehend aus Doris
Braun
, Helge Dierks und Philipp Trunkwalter fünf Mal getroffen um
dreizehn Anträge zu bearbeiten. Nicht jeder Baum kann 500 Jahre alt
werden, und daher ist es üblich, dass bei notwendigen Entnahmen von
Bäumen auch wieder Ersatzpflanzungen festgelegt oder aber bestehende
kleinere Bäume als schützenswerte Nachrücker bestimmt werden. So
ist sichergestellt, dass auch unsere nachfolgenden Generationen in
einem solch schönen begrünten Ort mit altem Baumbestand leben
können. 

Philipp Trunkwalter – Gemeinderat Steinhorst 


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