Bürgerversammlung – Teil 5 – Badeanstalt

 

Badeanstalt Steinhorst

Leider
durfte die Gemeinde Steinhorst das Bad im letzten Jahr nicht öffnen,
die vorgeschriebenen

Hygienevorschriften
aufgrund der Coronapandemie konnte die Gemeinde nicht erfüllen.
Einige
kleiner Baumaßnahmen wurden aber am Bad durchgeführt. Wildschweine
hatten zum wiederholten Male die Liegefläche umgepflügt, diese
wurde wieder hergerichtet.
Gleichzeitig
wurde von unserem Gemeindearbeiter in Zusammenarbeit mit der
Rentnertruppe ein Wildschutzzaun aufgestellt, hoffentlich kann er die
Wildschweine in Zukunft abhalten.

Für
das Jahr 2021 sind am Bad folgende Arbeiten geplant:


Anschaffung einer automatischen Chloranlage



Aufstellung eines neuen Zauns um das gesamte Becken mit einer Höhe
von 1,80 Meter


Der
Zaun ist leider notwendig geworden weil es immer mehr Gerichte gibt
(aktuell im Jahr 2020 wurde ein Bgm. verurteilt) die den
Bürgermeister und seine Ratsmitglieder verurteilen, weil sie ihrer
Aufsichtspflicht für frei zugängliche Badeangelegenheiten in der
Gemeinde verletzen. Ein Verbots- bzw. Hinweisschild reicht nicht mehr
aus. In dem aktuellen Fall aus Bayern ist ein Kleinkind ertrunken,
laut Urteil hätte dies durch einen Zaun verhindert werden können,
die Eltrern des Kindes hatten gegen die Gemeinde geklagt.

Falls
Corona es zulässt und das Bad 2021 wieder geöffnet werden darf
müssen wir natürlich noch einige Arbeiten am Bad durchführen.

Das
Schwimmbecken sowie Tische und Bänke müssen gestrichen werden,
Aufräumarbeiten auf dem Gelände werden dann ebenfalls stattfinden.

Wer
Lust hat sich in unserer freiwilligen Helfertruppe anzuschließen
kann sich gerne bei mir oder im Gemeindebüro melden.

Bleiben
Sie alle gesund.


Peter
Grüneweg – Gemeindrat Steinhorst

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