Landkreis Gifhorn informiert – Zuständigkeit des Winterdienstes

 

Da die Beiträge rund um den #Winterdienst und die #Schulausfälle zu zahlreichen Nachfragen geführt haben, geben wir an dieser Stelle eine kleine Übersicht über die Zuständigkeiten:

 

Die öffentlichen Straßen – also die Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen – werden unterschiedlich klassifiziert. Das bedeutet, dass, abhängig von der Klassifizierung, unterschiedliche Behörden für eine Straße zuständig sind:

 

🛣 Bundes- und Landesstraßen = die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV); in Bezug auf den Landkreis Gifhorn ist das die NLStBV in Wolfenbüttel.

 

🛣 Kreisstraßen im Landkreis Gifhorn = der Landkreis Gifhorn; in diesem Fall die #Kreisstraßenmeistereien in Knesebeck und Meine. 

 

🛣 Gemeindestraßen = die jeweiligen Gemeinden, bzw. die Anwohnerinnen und Anwohner

❓Bei Fragen zum Winterdienst ist daher in der Regel zuerst Ihre jeweilige Kommune der richtige Ansprechpartner.

 

Quelle: Landkreis Gifhorn

 

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