Bürgermeister K.-H. Singer informiert über den Windpark in der Gemeinde

 

Windpark
Groß Oesingen – Steinhorst

Der
Projektierer des oben genannten Windparks hat den betroffenen
Gemeinden mitgeteilt, daß durch die Regelung des § 36k des EEG 2021
die Möglichkeit geschaffen wurde, die Menschen vor Ort über ihre
Gemeinden finanziell an den Erträgen teilhaben zu lassen.

Den
Gemeinden werden 0,2 ct pro Kilowattstunde zukommen, sobald die
letzten offenen Fragen einer rechtssicheren Ausgestaltung einer
solchen Vereinbarung geklärt sind und der Strom fließt.

Aus
Sicht der Gemeinde ist das selbstverständlich sehr zu begrüßen.
Der Zweck einer solchen Regelung ist unzweifelhaft, daß die Menschen
direkt vor Ort etwas davon haben. Aus diesem Grunde muss zeitnah
geklärt werden, daß diese Einnahmen auch vor Ort verbleiben und
nicht Umlagen unterworfen werden und somit an anderer
Gebietskörperschaften abfliessen.

Für
die Gemeinde Steinhorst, Klaus-Hinrich Singer

29.5.2021

 

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