Neue Regelungen im LK GF zum Coronavirus ab morgen


Ab morgen Donnerstag, den 3. Juni gibt es neue Regelungen zum Coronavirus in Landkreis Gifhorn:

Nachzulesen:

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Folgende Verfügungen finden keine Anwendungen mehr: 

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😀😀😀

Einige Auszüge:  Quelle Landkreis Gifhorn

+++Grundsätze:

➡️ Jede Person soll ihre sozialen Kontakte möglichst reduzieren.

➡️ Soweit möglich, ist zu jeder anderen Person der Mindestabstand einzuhalten.

➡️ Dort wo kein Abstand eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden.

➡️ Für alle geöffneten Einrichtungen ist ein Hygienekonzept Voraussetzung.

+++Kontaktbeschränkungen 👤↔👤:

➡️ Sowohl öffentlich als auch im privaten Rahmen sind Treffen mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt.

➡️ Zugehörige Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

➡️ Nicht zusammenlebende Paare gelten ebenfalls als ein Haushalt.

➡️ Vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.

➡️ Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen sich in Gruppen mit maximal 10 Personen treffen.

📌 +++Für den Bereich Kinderbetreuung👶, Schule und Bildung🏫🧒:

➡️ Kindertageseinrichtungen und Schulen wechseln in das Szenario A.

➡️ Die Kindertagesbetreuung kehrt in den Regelbetrieb zurück.

➡️ Schulen wechseln in den Präsenzunterricht, erhalten jedoch eine organisatorische Übergangsfrist. Der Präsenzunterricht wird daher spätestens ab Montag, 07.06.2021, wieder aufgenommen.  

📌 +++Für den Bereich Gastronomie 🥗:

➡️ Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés dürfen die Innen- und Außengastronomie öffnen (Außer-Haus-Verkauf weiterhin möglich).

➡️ Die Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt.

➡️ Für die Innengastronomie gilt eine Auslastung von 50%, eine medizinische MNB-Pflicht (außer am Platz) und eine Testpflicht.

➡️ Im Außenbereich ist ein negativer Testnachweis nicht mehr erforderlich.

➡️ Die Betreibe müssen die Kontaktdaten dokumentieren.

➡️ Es gilt eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr.

➡️ Private Feiern sind lediglich im Bereich der Außengastronomie mit maximal 50 Personen zulässig.

📌 +++Für den Einzelhandel:

➡️ Keine Termine mehr erforderlich.

➡️ Die Testpflicht entfällt,

➡️ Pflicht zum Tragen einer medizinische MNB in den Verkaufsräumen, in Eingangsbereichen, auf zugehörigen Parkplätzen und Wochenmärkten

Fortsetzung für weitere neue Reglungen bitte oben anklicken!!!

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