Im Landkreis Gifhorn hat die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 10 überschritten. Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung und dem Infektionsschutzgesetz gelten ab Dienstag, 20. Juli 2021 folgende einschränkende Regelungen zu den bisherigen Maßnahmen: Grundsätze: ➡️soziale Kontakte möglichst reduzieren. ➡️Soweit möglich, zu jeder anderen Person Mindestabstand einhalten. ➡️Wo kein Abstand eingehalten werden kann, muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden. ➡️Für alle geöffneten Einrichtungen ist ein Hygienekonzept Voraussetzung. 📌 Kontaktbeschränkungen 👤↔👤: ➡️ Treffen mit maximal zehn Personen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten, - oder den Personen eines Haushalts und maximal zwei Personen eines anderen Haushalts ➡️ Zugehörige Kinder unter 14 Jahren️, Begleit- oder Betreuungspersonen, vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt. ➡️ Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. ➡️ Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen sich in Gruppen mit maximal 10 Personen sowie den Personen eines Haushaltes treffen. Für den Bereich Veranstaltungen, Sitzungen und Zusammenkünfte: ➡️ In geschlossenen Räumen ➡️➡️ Mit sitzendem Publikum max. 500 Personen ➡️➡️ Mit zeitweise stehendem Publikum max. 100 Personen ➡️ Unter freiem Himmel ➡️➡️ Mit nur sitzendem oder auch teilweise stehenden Publikum max. 500 Personen ➡️ Ausnahmen sind auf Antrag möglich ➡️➡️ Veranstalter müssen besondere Maßnahmen für Zugang, Pausenzeiten und Verlassen sowie für Nutzung und Reinigung der Sanitäranlagen treffen. Lüftungskonzept vorausgesetzt ➡️➡️ Widerruf genehmigter Veranstaltungen aufgrund des Infektionsgeschehens möglich ➡️ Pflicht zum Tragen medizinischer MNB (außer am Platz) ➡️ Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Besucherinnen und Besuchern erlaubt
Das ist nur ein kleiner Auszug von der Verordnung!
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