![](https://steinhorster.de/wp-content/uploads/2021/08/fehlerhafte-stimmzettel-kow.jpg)
Benötigt wird eine Einverständniserklärung zur Ungültigkeit des bereits abgegebenen Wahlscheines, diese kann im Gemeindebüro Steinhorst abgeholt werden. Eine Einverständniserklärung muss abgegeben werden, damit neue Briefwahlunterlagen ausgegeben werden können.