Jedes Jahr ab dem 1. April müssen Hunde in Niedersachsen wieder an die Leine.
Denn dann beginnt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, die dreieinhalb Monate dauert. Wenn ihr euch nicht daran haltet, könnt ihr mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Bis zum 15. Juli gilt die besondere Schutzzeit in Waldgebieten und der übrigen freie Landschaft. Geregelt wird die besondere Schutzzeit in Paragraph 33 der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung.
Zu den Bereichen, in denen Hunde angeleint werden müssen, zählen auch Wege und Straßen, die an Grünflächen, Weiden und Wäldern entlang führen.
Das Gesetz soll gerade geborene Rehkitze oder brütende Vögel vor freilaufenden Hunden schützen. Ein ganzjähriger Leinenzwang besteht übrigens in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.
Quelle: https://www.ffn.de/aufheben/tipps-infos/leinenzwang/