Die Jugendheime des Norddeutschen-Sport-Verbandes e.V. im Reinhorn und Steinhorst -Heimordnung

Aus der Festschrift: Die Jugendheime des Norddeutschen-Sport-Verbandes e.V. im Reinhorn und Steinhorst

Heimordnung:

1 Heimrecht haben alle Verbandsmitglieder im Alter bis zu 18 Jahren und die erwachsenen
Jugendleiter der Verbandsvereine als Begleiter und Führer. Gewähr für Unterbringung in einer
gewünschten Zeit kann nicht gegeben werden, es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.
Wer in das Heim aufgenommen werden will, hat das auf vorgedrucktem Anmeldeformular durch
seinen Verein bei der Geschäftsstelle des Norddeutschen Sport-Verbandes, Hamburg, Ballinhaus,
zu beantragen. Der Antragstellende erhält alsdann von der Geschäftsstelle den Bescheid, ob und
wann seine Aufnahme erfolgen kann.
Die Anmelde-Vordrucke sind von der zuständigen Bezirks- resp. Kreisgeschäftsstelle abzufordern.

2 Bei Ankunft im Heim melde mal sich sofort beim Verwalter im Geschäftszimmer. Vereine
haben für je zehn Zöglinge einen älteren erfahrenden Jugendleiter zu entsenden, der für seine
Mannschaft verantwortlich ist. Einzelne oder Trupps unter zehn Zöglingen werden in andere
Mannschaften aufgeteilt, oder es werden neue Mannschaften gebildet. Verpflegungsgeld ist bei
Ankunft zu zahlen. Der Jugendleiter (Führer) achte auf sittsames Betragen seiner Mannschaft.
Die Mannschaften haben möglichst während der ganzen Zeit ihres Aufenthalts, soweit es die
Witterung erlaubt, Vereinsspieltracht zu tragen und, außer bei Fußballspielen, barfuß zu gehen.
Niemand darf ungewaschen zur Ruhe gehen.
Unsere Heime sind keine Gasthöfe, sie sind auf Selbsthilfe durch die Heimbesucher bei der
Sauberhaltung der Tag- und Schlafräume angewiesen. Jeder Mannschaftsführer hat daher
die unumgängliche Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Betten hergerichtet werden und Ordnung
gehalten wird. Andere Reinigungsarbeiten brauchen nicht geleistet zu werden.
Will eine Mannschaft vor 6 1/2 Uhr morgens zu Wanderungen ausrücken, so ist darauf zu
achten, daß länger ruhende Heimgenossen nicht im Schlafe gestört werden. Unser
Heimwerk beruht auf Selbstzucht und Selbsthilfe. Früh und freudig gewöhne sich die
Jugend daran. Man belästige die Heimangestellten nicht mit Angelegenheiten, die man
selbst erledigen kann.

3 Jeder Heimbesucher ist verantwortlich für alle in seiner Benutzung befindlichen
Heimgegenstände. Es ist strengsten verboten, Heimgegenstände aus dem Heim zu entfernen.
Insbesondere ist es verboten, Decken, Handtücher usw. zum Badeplatz mitzunehmen.
In den Zimmern dürfen Änderungen nicht vorgenommen werden. Beobachtete Mängel
sind sofort dem Verwalter zu melden.

4 Alkoholgenuß und Rauchen müssen den Erziehungsgrundsätzen des Norddeutschen
Sportverbandes entsprechend unbedingt unterbleiben. Wirtschaftsbesuch, außer
auf Wanderungen, ist verboten.

5 Die Essenszeiten müssen im Interesse einer geordneten Wirtschaftsführung pünktlich
innegehalten werden. Mit dem Gong wird das Zeichen zum Aufstehen gegeben. Die Zöglinge
haben ihre Betten selbst zu machen und zwar tadellos. Nach dem Waschen haben alle
Heimbesucher im Garten anzutreten (bei schlechter Witterung auf den Korridoren)
Vornahme von Freiübungen. Wird der Gong zum zweiten Mal geschlagen, so ist dieses
das Zeichen zum Frühstück. Nach 8 1/2 Uhr wird kein Frühstück mehr gereicht.
Nach dem Abendessen darf das Heim ohne weitere Erlaubnis nicht mehr verlassen werden.

Nach dem Frühstück werden die am Tage vorher am Schwarzen Brett bekanntgegebenen
Anordnungen ausgeführt (z.B. Wandern, Spielem Baden usw.) Durch bewohnte Ortschaften
darf nur im geschlossenen Zuge marschiert werden.

6 Nach 10 Uhr abends bis morgens 7 Uhr hat unbedingte Ruhe im Heim und in dessen
näherer Umgebung zu herrschen. Spielen und toben in den Zimmern oder den Korridoren
ist zu unterlassen. Die Schlafräume werden bis 9 Uhr, die gemeinsamen Gesellschaftsräume
bis 10 Uhr abends beleuchtet. Als Regel gilt, das bei irgendwie günstigem Wetter die Zöglinge
sich stets im Freien aufzuhalten haben.

7 Bei schlechtem Wetter stehen den Zöglingen die Tagesräume und Korridore zur Verfügung
zum Lesen, Schreiben und Spielen. Zeitungen und Spiele dürfen nicht aus den Zimmern entfernt
werden. Sportgeräte sind stets ordnungsmäßig durch den wieder abzuliefern, der sie
empfangen hat.

8 Die Bücherausgabe erfolgt täglich, außer Sonntags, zwischen 7 – 8 Uhr abends. Leihgebühr
wird nicht erhoben. Das Weiterverleihen der Bücher ist verboten.

9 Der Kirchbesuch steht den Zöglingen frei.

10 Krankheits- oder Unglücksfälle sind stets dem Verwalter zu melden, der sofort für ärztliche
Hilfe zu sorgen hat. Kranke werden im Krankenzimmer untergebracht
.

11 Das Mitbringen von Musikinstrumenten ist erwünscht.

12 Im übrigen ist den Anordnungen des Verwalters und der Jugendführer unbedingt Folge
zu leisten. Gröblich unpassendes Benehmen oder widerspruchsvolles Betragen gegen die
vorstehenden Anordnungen kann mit der Entfernung aus dem Heim und Rücksendung
an die Eltern geahndet werden.

Quelle: Einweihung der Jugendheime Steinhorst und Reinhorn
Norddeutscher Sport-Verband 1926/27

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