Zunächst wird es im Landkreis #Gifhorn keine schärferen Kontaktbeschränkungen geben. Eine entsprechende #Allgemeinverfügung mit weiteren Einschränkungen wurde zwar erarbeitet, wird aber vorerst nicht angeordnet.
Damit bleiben die derzeit geltenden Maßnahmen in Kraft.
In den vergangenen Tagen wurden mögliche Maßnahmen und deren Auswirkungen sorgfältig geprüft und Hinweise aus der Kreispolitik, den Städten und Samtgemeinden sowie der Bürgerschaft berücksichtigt.
In den kommenden Tagen wird die Kreisverwaltung die Infektionslage genau beobachten und analysieren, um eine verlässliche Tendenz vorhersagen zu können. Derweil befindet sich die Allgemeinverfügung für verschärfte Kontaktbeschränkungen in weiterer Abstimmung und wird ebenfalls mit dem #Niedersächsischen #Sozialministerium abgeklärt.
Folgende Regelungen haben weiterhin Bestand:
Nächtliche Ausgangssperre (20:00 bis 05:00 Uhr) bis einschließlich 31. Januar.
Grundschulen bleiben bis 29. Januar im Distanzlernen.
Für Alten- und Pflegeheime gilt eine verstärkte Testpflicht
Durch die Heimaufsicht des Landkreises Gifhorn werden die Alten- und Pflegeheime verstärkt kontrolliert.
In Gottesdiensten müssen ab 18. Januar durchschnittlich 10m² pro Teilnehmerin/Teilnehmer zur Verfügung stehen (Ausnahme: Kinder unter drei Jahren).
Quelle: Landkreis Gifhorn