Älter als gedacht: Wiesen, Zinn und Reichstaler

…Wenn es nicht Ruhm und Ehre waren, die der Schützenkönig erhielt – was dann?

Was bekam ein Schützenkönig, wenn er den besten Schuss abgab? Ruhm und Ehre waren sicher, doch in Gifhorn habe es wohl zudem handfeste „Ergötzlichkeiten“ gegeben, wie ein Bericht vom 4. Dezember 1732 enthüllt:

„1.Sein zwey Wiesen, als eine große und eine kleine, die Schützen-Wiesen genanndt,
vorhanden, davon hat derjenige, so den Besten Schuß gethan, die große Wiese
das Jahr frey geerntet, und eine Zinnern Kanne, so 10 Pfund schwer bekommen,
auch von der Gnädigsten Landes-Herrschaft, anstatt der Licent-Freyheit (Steuer-
Freiheit), aus dem Licent-aerario 12 Reichstaler zu erheben gehabt.

2. Der andere Mann die kleine Wiese das Jahr genutzet und eine große Zinnern Schüssel bekommen.

3. Der dritte Mann hat nur eine Zinnern Schüssel erhalten.

4. Der vierte Mann auch eine Zinnern Schüssel, so etwas kleiner, wie die anderen, bekommen.“1

Demnach habe der beste Schütze nicht nur eine große Wiese zur freien Nutzung für ein Jahr und eine zehn Pfund schwere Zinnkanne erhalten, sondern dürfte zusätzlich 12 Reichstaler an Abgaben aus dem Steuerfonds einziehen (frei übersetzt heißt Licent-aerario so viel wie Steuer-Staatsmitteln oder Steuerkasse). Der Zweitplatzierte habe demnach immerhin eine kleinere Wiese nutzen dürfen und habe eine große Zinnschüssel erhalten. Wer auf Platz drei und vier landete, habe ebenfalls eine Zinnschüssel erhalten – allerdings von zunehmend bescheidenerer Größe.

Schön und gut. Doch was geschah mit ebendiesen Prämien, als das Scheibenschießen ab 1708 verboten wurde? Genau das wollte auch die Regierung in Hannover wissen. In ihrem Schreiben vom 4. Dezember 1732 teilten Bürgermeister und Rat aus Gifhorn mit, dass die Schützenwiesen inzwischen an die meistbietenden Bürger verpachtet wären. Die Einnahmen flössen direkt in die Stadtkasse – im Jahr 1732 hätte man 5 Reichstaler und 8 Mariengroschen eingenommen. Die vorgesehenen Ehrenpreise aus Zinn wären erst gar nicht angeschafft worden, sodass sich die Stadtkasse auch hier nicht weiter belastet hätte.2

Weitere Jahre sollten ins Land gehen, bis sich rund um das Verbot endlich etwas tun sollte…

Quellen:

1 Primärquelle: „Wie es mit dem Scheiben-Schießen zu Giffhorn vor ao 1710 ehe solches aufgehoben, gehalten worden und was vor (für) Ergötzlichkeiten dabey vorhanden gewesen, auch wohin solche seit der Zeit verwandt werden.“, Bericht vom 04. Dezember 1732 der Stadt Gifhorn

Sekundärquelle: Vgl. Weinhold, Günter (1989): Eintracht und Bürgersinn – Die Geschichte des Gifhorner Schützenwesens, Gifhorn: Selbstdruck, S. 23

2 Vgl. Weinhold, Günter (1989): Eintracht und Bürgersinn – Die Geschichte des Gifhorner Schützenwesens, Gifhorn: Selbstdruck, S. 23.

Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und mein Möglichstes getan, um Quellen und Daten korrekt anzugeben. Plagiate waren und sind definitiv nicht meine Absicht. Alle Informationen wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen entnommen und sorgfältig geprüft. Sollte dennoch unbeabsichtigt ein Fehler oder eine Unstimmigkeit vorliegen, bitte ich um Verständnis und entsprechende Mitteilung.

Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und mein Möglichstes getan, um Quellen und Daten korrekt anzugeben. Plagiate waren und sind definitiv nicht meine Absicht. Alle Informationen wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen entnommen und sorgfältig geprüft. Sollte dennoch unbeabsichtigt ein Fehler oder eine Unstimmigkeit vorliegen, bitte ich um Verständnis und entsprechende Mitteilung.

Die Beiträge dieser Reihe werden gesammelt unter dem Schlagwort „Scheibenschießen 1707“ zu finden sein.

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