Fotos Hans-Hartmuth Müller |
Foto: So könnten demnächst die Fotos aussehen.
Am
Freitag, den 25. Mai tritt eine neue EU-Richtlinie
in Kraft. Für alle
Fotografen, Hobbyfotografen auch
für jeden Smartphone-Fotograf ändert sich einiges .
Bisher regelte es das Kunsturhebergesetz, kurz KUG
genannt, ab den 25. Mai 2018
wird es durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgelöst.
Diese
schreibt vor, das alle Datenerhebungen und
Datenspeicherungen, wie digitale personenbezogene
Fotos grundsätzlich
verboten sind. Eine Veröffentlichung
ist nur mit Einwilligung der abgebildeten
Person
zulässig, aber nur schriftlich!
Bis zu 20 Millionen Euro Strafe kann es kosten, wenn
Bilder ins Netz gesetzt werden, ohne schriftliche
Einwilligung der fotografierenden Personen.
Berufsfotografen sind
davon ausgenommen!
Diese Richtlinien sind im Internet ausgiebig
nachzulesen.
Am Ende des Berichtes ist noch ein
Link von Spiegel-Online zu dem Thema.
Die Gerichte werden erst entscheiden müssen was
wirklich
erlaubt ist in Deutschland. Denn jedes
Mitgliedsland der EU, kann selbst
entscheiden ob es
sich an das alte KUG oder an die neue DSGVO
hält.
Die Abmahnanwälte sitzen schon in den Startlöchern!
Was
bedeutet das für den Steinhorster Blog?
Ab den
25. Mai 2018 wird es z. Zt. keine aktuellen
Fotos mehr geben, alle Bilder die
vor dem 25. Mai
gemacht worden sind , dürfen weiter
veröffentlicht werden.
Für
Gruppenfotos z. B. bei Vereinen werde
ich mir
schriftlich eine Einwilligung geben lassen müssen.
Fotos
vom Schützenfest wird es noch geben, aber leider
nicht mehr vom
Kinderschützenfest.
Spiegel-Online:
Nur einfach verpixelte Gesichter sind nicht erlaubt!
Also schön aufpassen, keine Smartphone-Fotos einfach
bei Facebook oder anderswo hochladen.
Hans-Hartmuth Müller