Da die Beiträge rund um den #Winterdienst und die #Schulausfälle zu zahlreichen Nachfragen geführt haben, geben wir an dieser Stelle eine kleine Übersicht über die Zuständigkeiten:
Die öffentlichen Straßen – also die Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen – werden unterschiedlich klassifiziert. Das bedeutet, dass, abhängig von der Klassifizierung, unterschiedliche Behörden für eine Straße zuständig sind:
Bundes- und Landesstraßen = die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV); in Bezug auf den Landkreis Gifhorn ist das die NLStBV in Wolfenbüttel.
Kreisstraßen im Landkreis Gifhorn = der Landkreis Gifhorn; in diesem Fall die #Kreisstraßenmeistereien in Knesebeck und Meine.
Gemeindestraßen = die jeweiligen Gemeinden, bzw. die Anwohnerinnen und Anwohner
Bei Fragen zum Winterdienst ist daher in der Regel zuerst Ihre jeweilige Kommune der richtige Ansprechpartner.
Quelle: Landkreis Gifhorn