Ab 1.April besteht Leinenzwang für alle Hunde!!!

Vom 1.April bis zum 15. Juli besteht wieder 

ein Leinenzwang für alle Hunde.

 Der 33. Paragraph der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung

besagt, das in Waldflächen, Gewässer und bebauten Ortsteilen

eine generelle Leinenpflicht besteht.

Das Gesetz soll gerade geborene Rehkitze oder brütende Vögel vor 

freilaufenden Hunden schützen.

Bei Nichteinhaltung droht eine Strafe bis 5000€!!!!


Ein ganzjähriger Leinenzwang besteht übrigens in 

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. 

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