Info Landkreis Gifhorn – 2.Teil

 

Prüfung des Kontaktverbotes für den privaten Bereich:

 

➡️ Frühestens ab Freitag, 15.01.2021, spätestens ab Montag, 18.01.2021.

➡️ Voraussetzung: Fallzahlen bleiben so hoch wie zum jetzigen Zeitpunkt.

➡️ Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn wird genauestens beobachtet.

➡️ Eine Allgemeinverfügung wird vorbereitet. Mit in Kraft treten der Allgemeinverfügung wären Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes nicht mehr erlaubt.

➡️ Genaue Regelungen und Ausnahmen werden derzeit erarbeitet.

➡️ Diese Vorgehensweise wird bereits mit dem Land Niedersachsen abgestimmt.

 

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Forderung nach mehr Impfdosen:

 

➡️ An das Land Niedersachsen wurde die Forderung gerichtet, die Impfchargen an den Landkreis Gifhorn zu verdoppeln (dann 2.000 Stück).

➡️ Damit soll es schneller möglich sein, zusätzlich zu den Alten- und Pflegeheimen auch in den Kliniken im Landkreis zu impfen.

 

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Keine Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer:

➡️ Regelung ist vom Land Niedersachsen höchst unbestimmt vorgegeben.

➡️ Regelung ist schwer bis gar nicht zu kontrollieren.

 

 

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