Coronaverordnung für den LK Gifhorn – Teil 2:
Kindertageseinrichtungen :
Eingeschränkter Betrieb, d. h. allen Kindern wird ein Betreuungsangebot gemacht
Keine offenen Gruppenkonzepte
Keine Durchmischung der Gruppen
Jede Gruppe bekommt feste Räumlichkeiten zugewiesen
Außenflächen und Bewegungsräume dürfen nur von einer Gruppe zeitgleich genutzt werden.
Ausnahme: Räume/Außengelänge ist groß genug
Bei Inzidenz von über 100
Betrieb untersagt
Ausgenommen Notbetreuung
Für Regelungen siehe Lockdown
Aufhebung: Wenn die 100er Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.
Schulen :
Aktuell bereits in Szenario B
Grundschulen
9. + 10. Klasse, wenn Abschlussklasse
Sekundarstufe II, wenn Abschlussklasse
Förderschulen
Ab 15. März im Szenario B
Primarbereich,
Jahrgänge 5-7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs,
die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II,
Abschlussklassen an BBS,
Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge),
Tagesbildungsstätten,
Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle.
Ab 22. März im Szenario B
Alle Schulformen
Wenn 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt
Bei 7-Tage-Inzidenz von über 100:
Alle Schulformen in Szenario C
Ausgenommen Notbetreuung
Aufhebung: Wenn die 100er Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde
Quelle: LK Gifhorn
Teil 3 gibt es morgen Mittwoch