Neue Coronaverordnung für den LK Gifhorn – Teil 1

 

Der Landkreis gibt die neue Coronaverordnung im Telegramm-Stil bekannt: 

 In Niedersachsen, und damit auch im Landkreis Gifhorn, gilt seit
Montag, 8. März 2021, eine neue Corona-Verordnung. Diese ist bis zum
28. März 2021 gültig. 

 

Das Land

Niedersachsen

hat eine neue #Corona-Verordnung erlassen. Die Regelungen gelten ab Montag, 8. März, bis voraussichtlich 28. März.

Die Corona-Verordnung wird durch #Allgemeinverfügungen des Landkreises #Gifhorn wie folgt ergänzt:

➡️ Es gilt eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz).

➡️ Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie zugehörigen Wegen und Parkplätzen.

 

Grundsätze:

➡️ Jede Person muss die sozialen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum reduzieren.

➡️ Soweit möglich, ist zu jeder anderen Person der Mindestabstand einzuhalten.

➡️ Dort wo kein Abstand eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden.

➡️ Jede Person soll private Reisen inkl. tagestouristischer Ausflüge und private Besuche vermeiden.

Kontaktbeschränkungen 👤↔️👤:

Öffentlich und im privaten Rahmen ist folgendes möglich:

➡️ Neben dem eigenen Haushalt können noch die Personen eines weiteren Haushaltes getroffen werden.

➡️ Max. jedoch 5 Personen

➡️ Zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet.

➡️ Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

➡️ Begleitpersonen/Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen werden nicht eingerechnet.

Weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen sind ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 möglich. Hierfür müssen die Landkreise und kreisfreien Städte eigene Allgemeinverfügungen erlassen.

Wenn dieses Szenario eintritt, werden wir gesondert informieren.

 Quelle: Landkreis Gifhorn

Weitere Teile gibt es später bzw. morgen!

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