Coronaverordnung für den LK Gifhorn – Teil 4

 

Coronaverordnung für den LK Gifhorn – Teil 4:

Öffnungen ✅

Wieder öffnen dürfen:

➡️ Buchhandel

➡️ Einzelhandel, Outlet-Center, Einkaufscenter

➡️➡️ nach Terminvergabe

➡️➡️ 40m² Verkaufsfläche pro Kunde und dessen Begleitperson

➡️➡️ Click und Collect auch weiterhin möglich

➡️ Körpernahe Dienstleistungen

➡️➡️ Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und medizinisch notwendige Dienstleistungen

➡️➡️ Test-Ergebnis notwendig, wenn MNB abgesetzt werden muss

➡️➡️ Testkonzept für Personal muss vorhanden sein

Weiterhin geöffnet haben:

➡️ Lebensmittelläden

➡️ Wochenmärkte (Lebensmittel und Blumen)

➡️ Landwirtschaftlicher Direktverkauf (Lebensmittel und Blumen)

➡️ Getränkehandel

➡️ Abhol- und Lieferdienste

➡️ Reformhäuser

➡️ Babyfachgeschäfte

➡️ Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien

➡️ Optiker, Hörgeräteakustiker

➡️ Orthopädieschuhmacherhandwerk, Handwerk der Orthopädietechnik

➡️ Tankstellen, Autowaschanlagen

➡️ Kraftfahrzeug- und Fahrradhandel (Probefahrten)

➡️ Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten, Reparaturwerkstätten für Elektrogeräte

➡️ Banken und Sparkassen

➡️ Poststellen und Zeitungsverkaufsstellen

➡️ Reinigungen und Waschsalons

➡️ Tierbedarfshandel und Futtermittelhandel

➡️ Verkaufsstellen für Blumen

➡️ Großhandel und Baumärkte für Gewerbekunden

➡️ Brenn- und Heizstoffhandel

➡️ Brief- und Versandhandel

➡️ Verkaufsstellen von Fahrkarten für Personenverkehr

 

Quelle: LK Gifhorn

Teil 5 morgen

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert