Coronaverordnung für den LK Gifhorn – Teil 4:
Öffnungen
Wieder öffnen dürfen:
Buchhandel
Einzelhandel, Outlet-Center, Einkaufscenter
nach Terminvergabe
40m² Verkaufsfläche pro Kunde und dessen Begleitperson
Click und Collect auch weiterhin möglich
Körpernahe Dienstleistungen
Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und medizinisch notwendige Dienstleistungen
Test-Ergebnis notwendig, wenn MNB abgesetzt werden muss
Testkonzept für Personal muss vorhanden sein
Weiterhin geöffnet haben:
Lebensmittelläden
Wochenmärkte (Lebensmittel und Blumen)
Landwirtschaftlicher Direktverkauf (Lebensmittel und Blumen)
Getränkehandel
Abhol- und Lieferdienste
Reformhäuser
Babyfachgeschäfte
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
Optiker, Hörgeräteakustiker
Orthopädieschuhmacherhandwerk, Handwerk der Orthopädietechnik
Tankstellen, Autowaschanlagen
Kraftfahrzeug- und Fahrradhandel (Probefahrten)
Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten, Reparaturwerkstätten für Elektrogeräte
Banken und Sparkassen
Poststellen und Zeitungsverkaufsstellen
Reinigungen und Waschsalons
Tierbedarfshandel und Futtermittelhandel
Verkaufsstellen für Blumen
Großhandel und Baumärkte für Gewerbekunden
Brenn- und Heizstoffhandel
Brief- und Versandhandel
Verkaufsstellen von Fahrkarten für Personenverkehr
Quelle: LK Gifhorn
Teil 5 morgen