ACHTUNG – Leinenpflicht in Steinhorst

Steinhorster Wappen

Wie schon vor einiger Zeit auf dem Steinhorster Blog bekannt gegeben
worden ist, besteht eine Leinenpflicht für alle Hunde.

Während der Brut- und Setzzeit bis zum 15. Juli gilt es besonders, um die Wildtiere
zu schützen und sie keinen Störungen auszusetzen.

Zur Zeit brüten am Ortsrand von Steinhorst Rebhühner.
Rebhühner sind in Deutschland besonders gefährdet und stehen auf
der Roten Liste!

In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Sachsen und
Thüringen laufen Schutzprojekte der Jägerschaft
, um
die Rebhühner zu schützen.

Nicht nur die Hühnervögel müssen besonders geschützt werden, andere Tiere
wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr
nur noch schwer die Flucht ergreifen.

Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden
Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Werden die
bodenbrütenden Wildtiere aus ihren Nestern vertrieben, kann
das Gelege auskühlen. Berührt ein Hund beim Stöbern den
Nachwuchs, kann es passieren, dass dieser nicht mehr von der
Mutter als eigenes anerkannt wird.

Hundebesitzerinnen und -besitzer, die sich nicht an die Anleinpflicht
halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann bis
zu 5.000 Euro betragen.

Laut dem niedersächsischen Jagdgesetz
seien Jäger sogar
befugt, wildernde Hunde zu erschießen!

Quelle: Land Niedersachsen Portal – Wikipedia NDRNews38

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