Prüfung des Kontaktverbotes für den privaten Bereich:
Frühestens ab Freitag, 15.01.2021, spätestens ab Montag, 18.01.2021.
Voraussetzung: Fallzahlen bleiben so hoch wie zum jetzigen Zeitpunkt.
Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn wird genauestens beobachtet.
Eine Allgemeinverfügung wird vorbereitet. Mit in Kraft treten der Allgemeinverfügung wären Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes nicht mehr erlaubt.
Genaue Regelungen und Ausnahmen werden derzeit erarbeitet.
Diese Vorgehensweise wird bereits mit dem Land Niedersachsen abgestimmt.
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Forderung nach mehr Impfdosen:
An das Land Niedersachsen wurde die Forderung gerichtet, die Impfchargen an den Landkreis Gifhorn zu verdoppeln (dann 2.000 Stück).
Damit soll es schneller möglich sein, zusätzlich zu den Alten- und Pflegeheimen auch in den Kliniken im Landkreis zu impfen.
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Keine Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer:
Regelung ist vom Land Niedersachsen höchst unbestimmt vorgegeben.
Regelung ist schwer bis gar nicht zu kontrollieren.