Coronaverordnung für den Landkreis Gifhorn – Teil 2

 

Coronaverordnung für den LK Gifhorn – Teil 2:

Kindertageseinrichtungen 👶:

➡️ Eingeschränkter Betrieb, d. h. allen Kindern wird ein Betreuungsangebot gemacht

➡️ Keine offenen Gruppenkonzepte

➡️ Keine Durchmischung der Gruppen

➡️ Jede Gruppe bekommt feste Räumlichkeiten zugewiesen

➡️ Außenflächen und Bewegungsräume dürfen nur von einer Gruppe zeitgleich genutzt werden.

➡️➡️ Ausnahme: Räume/Außengelänge ist groß genug

➡️ Bei Inzidenz von über 100

➡️➡️ Betrieb untersagt

➡️➡️ Ausgenommen Notbetreuung

➡️➡️➡️ Für Regelungen siehe Lockdown

➡️➡️ Aufhebung: Wenn die 100er Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.

 

Schulen 👩‍🏫:

Aktuell bereits in Szenario B

➡️ Grundschulen

➡️ 9. + 10. Klasse, wenn Abschlussklasse

➡️ Sekundarstufe II, wenn Abschlussklasse

➡️ Förderschulen

Ab 15. März im Szenario B

➡️ Primarbereich,

➡️Jahrgänge 5-7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs,

➡️ die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II,

➡️ Abschlussklassen an BBS,

➡️ Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge),

➡️ Tagesbildungsstätten,

➡️ Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle.

Ab 22. März im Szenario B

➡️ Alle Schulformen

➡️➡️ Wenn 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt

Bei 7-Tage-Inzidenz von über 100:

➡️ Alle Schulformen in Szenario C

➡️ Ausgenommen Notbetreuung

➡️ Aufhebung: Wenn die 100er Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde

Quelle: LK Gifhorn

Teil 3 gibt es morgen Mittwoch

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